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Das Ende der begünstigten Auslandstätigkeiten
VfGH hebt Montageprivileg auf
Der VwGH äußerte in mehreren BeschlüssenBedenken bezüglich der sachlichen Rechtfertigung der Exportförderung und stellte einen Antrag auf Aufhebung der entsprechenden Bestimmung. Die Bundesregierung hat von einer meritorischen Äußerung Abstand genommen. Der VfGH ist nunmehr den gut begründeten Anträgen gefolgt und hat § 3 Abs. 1 Z 10 EStG sowohl in der Stammfassung, BGBl. Nr. 400/1988, als auch in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2005 aufgehoben.Der Gerichtshof lässt dabei unzweifelhaft erkennen, dass die Regelung im Licht der neuen Rechtslage nach dem EU-Beitritt weder durch die in den Materialien angeführte (ursprüngliche) Begründung noch durch andere Gründe gerechtfertigt werden kann und eine willkürliche Befreiung von Bezugsteilen vorliegt. Der Gesetzgeber sollte die bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeschlagene Linie der Umsetzung von VfGH-Entscheidungen konsequent fortsetzen und die nunmehr aufgehobene, unzeitgemäße Regelung einfach auslaufen lassen.
1. Rechtsprechung des UFS
Ausgangspunkt der obbezeichneten Judikatur waren Entscheidungen des UFS zur Frage, ob die Steuerfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für Einkünfte von Arbeitnehmern zusteht, die nicht bei einem inländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb ...