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Ankündigungsabgabe Graz
• Bei den Kosten für die äußerliche Reinigung, den Tausch von Leuchtdioden und Ähnlichem im Verständnis des § 4 Abs. 2 zweiter Satz Ankündigungsabgabeverordnung (AnkAbgVO) handelt S. R 30es sich um Kosten jener Gegenstände, die der Vorführung und Belassung der Ankündigung dienen; diese sind daher in die Bemessungsgrundlage der Ankündigungsabgabe einzubeziehen. - (§ 4 Abs. 2 AnkAbgVO der Stadt Graz), (Abweisung)
(, 0047)