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Eintragungsgebühr
• Für die Einverleibung (Vormerkung) einer Simultanhypothek ist die Eintragungsgebühr nur einmal zu bezahlen, sofern die Eintragung entweder in einem einzigen Gesuch oder für alle Hypothekarobjekte gleichzeitig beantragt wird. - (TP 9 lit. b Z 4 GGG), (Abweisung)
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