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Zur Entstehung einer möglichen Gebührenschuld im Fall einer gesellschaftsrechtlichen "Doppelvertretung"
Praxisfragen zum Gebührengesetz
In Konzernen liegen oftmals Doppelfunktionen von Organen vor: Ein Geschäftsführer bzw. Vorstand hat in zwei oder mehreren Gesellschaften eine Organfunktion inne. Gesellschaftsrechtlich liegt eine sogenannte Doppelvertretung vor. Es stellt sich in diesen Fällen gebührenrechtlich die Frage, ob auch in solchen Konstellationen ein schriftliches Anbot z. B. durch den Alleingeschäftsführer X der A-GmbH gestellt werden kann, das durch konkludente Handlung der B-GmbH angenommen wird. X ist auch in der B-GmbH Alleingeschäftsführer. Strittig könnte sein, ob die vorliegende Doppelvertretung die grundsätzlich gegebene Gebührenfreiheit gefährdet. Diese Frage wurde nunmehr im Protokoll der Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008 beantwortet.
1. Gesellschaftsrechtliche Rahmenparameter
Unter rechtsgeschäftlicher Vertretung einer Gesellschaft versteht man, wenn in ihrem Namen Willenserklärungen gültig abgegeben oder entgegengenommen werden. Ein Insichgeschäft liegt dann vor, wenn ein Vertreter rechtsgeschäftliche Wirkung für und gegen den Vertretenen durch Willenserklärung an sich selbst erzeugt.
Gesellschaftsrechtlich sind zwei "Arten" des Insichgeschäfts zu unterscheiden:
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