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Die Ergebnisaufteilung bei Beteiligungsgemeinschaften
Abweichende Stimmrechte, Beteiligungen außerhalb einer Beteiligungsgemeinschaft und Verlustzurechnung von ausländischen Gruppenmitgliedern
Bei der Ergebniszurechnung und -aufteilung im Rahmen einer Unternehmensgruppe bestehen Rechtsunsicherheiten, wenn eine finanzielle Verbindung über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt wird und die Stimmrechte der Mitbeteiligten von der Kapitalbeteiligung abweichen oder Anteile am einbezogenen Gruppenmitglied außerhalb der Beteiligungsgemeinschaft durch die Mitbeteiligten gehalten werden. Letztere haben bei der Ergebnisaufteilung entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nach dem klaren Gesetzeswortlaut außer Betracht zu bleiben. Ebenso müssten für die Ermittlung des Ausmaßes des zuzurechnenden Verlusts eines ausländischen Gruppenmitglieds Beteiligungen von Minderbeteiligten bei strenger Auslegung unberücksichtigt bleiben.
1. Grundsatz der Einkommenszurechnung bei Beteiligungsgemeinschaften
Die Einkommenszurechnung bei Bestehen einer finanziellen Verbindung über eine Beteiligungsgemeinschaft erfolgt gemäß § 9 Abs. 6 Z 3 KStG an die Mitbeteiligten "im Ausmaß ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgemeinschaft". Daraus ergibt sich m. E. eindeutig, dass für die Aufteilung des Ergebnisses der Beteiligungskörperschaft die Beteiligung an der die finanzielle Verbindung herstellenden Beteiligungsgemeinsch...