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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite K 8

Aktienoptionen als Einkünfte

Aktienoptionen als Einkünfte (§ 25 EStG)

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit müssen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben. Unter dieser Voraussetzung gehört auch ein Entgelt von dritter Seite, das auch ohne Wissen und Willen des Arbeitgebers vereinnahmt werden kann, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses Aktienoptionen eingeräumt, ist regelmäßig von einer Veranlassung durch das Dienstverhältnis auszugehen. Bei einem Stock-Options-Modell ist der Mitarbeiter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anteile am Unternehmen zum Ausübungspreis zu erweben. Die Entscheidung ist damit von der Kursentwicklung abhängig. Die Einnahme ist erst dann anzusetzen, wenn der Empfänger darüber frei verfügen kann ().

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