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Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft durch Konkurs
Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft durch Konkurs (§ 24 EStG)
Eine KG wurde nach einem Konkursverfahren von Amts wegen gelöscht. Dabei wurde das negative Kapitalkonto als Veräußerungsgewinn angesetzt. Unter Ausscheiden ist jede Form der Beendigung der Mitunternehmerschaft anzusehen, die den Tatbestand des § 24 EStG erfüllt. Auch Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen, wie z. B. ein Konkurs, dazu führen, dass der Betrieb zu bestehen aufhört, sind dem Tatbestand des S. K 8§ 24 Abs. 1 Z 2 EStG zu unterstellen ().