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Doppelte Haushaltsführung bei Ledigem
Doppelte Haushaltsführung bei Ledigem (§ 16 Abs. 1 EStG)
Wird von einem ledigen Steuerpflichtigen nach Wohnsitznahme in der Nähe des Arbeitsortes ein neuer Wohnsitz am ursprünglichen Wohnort begründet, liegen die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit der Kosten einer doppelten Haushaltsführung nicht (mehr) vor (-I/09).