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SWK 13, 1. Mai 2010, Seite T 77
Artikel 8 - Änderung der Bundesabgabenordnung
Änderung der Bundesabgabenordnung
Die Bundesabgabenordung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 76 Abs. 1 lautet lit. a:
"a) wenn es sich um ihre eigenen Abgabenangelegenheiten oder um jene eines ihrer Angehörigen (§ 25), oder um jene eines ihrer Pflegebefohlenen handelt;"
EB: Mit der Anpassung in § 76 Abs. 1 lit. a BAO soll eine Harmonisierung mit § 7 AVG einhergehen.
2. Nach § 116 wird folgende Bestimmung samt Überschrift eingefügt:
"Auskunftsbescheid