Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reform der Verwaltungsgerichte - das Aus für den UFS
Ministerialentwurf lässt zahlreiche Fragen offen
Die Reform der Verwaltungsgerichte steht nach jahrelangen Vorarbeitenerneut auf dem Prüfstand. Der vorliegende Ministerialentwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 sieht die Schaffung von neun Verwaltungsgerichten erster Instanz in den Ländern und zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz auf Bundesebene vor ("9+2-Modell"). Die Zweiteilung auf der Bundesebene soll den materienspezifischen Besonderheiten des Abgabenverfahrens Rechnung tragen. Im Abgabenverfahren wäre zukünftig nicht mehr der bewährte UFS, sondern ein Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen als Rechtsmittelbehörde berufen.Erklärte Ziele der Novellierung sind "ein Ausbau des Rechtsschutzsystems im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservices sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes".Der folgende Beitrag untersucht, ob die Schaffung eines Verwaltungsgerichts für Finanzen diesen Zielen gerecht wird.
1. Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen
Der Entwurf sieht für den Bund ein zusätzliches Verwaltungsgericht für Finanzen vor. Durch die Installation eines zweiten beim Bund angesiedelten Verwaltungsgerichts trägt der Gesetzgeber im Gegensatz zur ursprünglichen Entwurfsfas...