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Ehegattenverträge: Fremdüblichkeit
• Kann die Ehefrau eines Arztes, der in einer Praxisgemeinschaft tätig ist, die Arbeitszeit um die Hälfte bei sonst gleichbleibenden Bezügen kürzen, ist dies nicht als fremdüblich anzusehen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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