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Dienstverhältnis mit Ehegattin
Dienstverhältnis mit Ehegattin (§ 20 EStG)
Ein Tierarzt beschäftigte seine Ehegattin, die ebenfalls Tierärztin ist, und bezahlte ihr dafür zwischen 250 und 350 Euro monatlich. Ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten ist unter anderem nur dann anzuerkennen, wenn die Entlohnung für die Tätigkeit angemessen ist. Auch eine Unterbezahlung führt dazu, dass das Dienstverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist ().