Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 2010, Seite K 15
Lohnaufrollung und Zeitpunkt der steuerlichen Auswirkung
Lohnaufrollung und Zeitpunkt der steuerlichen Auswirkung (§ 19 EStG)
Wird die Nachverrechnung und Ausbezahlung von Lohnbezugsteilen erst am 19. 3. des Folgejahres vorgenommen, können diese Lohnbestandteile nicht mehr in den Lohnzettel für das Vorjahr einbezogen werden ().