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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite K 15
Doppelte Haushaltsführung bei geringeren Fahrtstrecken
Doppelte Haushaltsführung bei geringeren Fahrtstrecken (§ 16 Abs. 1 EStG)
Ein schlechter Gesundheitszustand kann auch bei (erheblich) kürzeren Entfernungen als 120 km (im konkreten Fall 91 km) die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt zum Familienwohnsitz begründen (-I/09).