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Nutzungsdauer von Dachbodenausbauten
Nutzungsdauer von Dachbodenausbauten (§ 7 EStG)
Ein Anwalt mietete einen Rohdachboden 1998 an und erhielt für die Dauer von 100 Jahren ein Weitergaberecht. Ab 1999 wurde der Dachboden für die Kanzlei ausgebaut und als AfA für die Mieterinvestition ein Betrag von 10 % abgesetzt. Auch wenn gegenüber dem Vermieter keine Ablöse der Investition nach 20 Jahren verlangt werden kann, so kann bei einer Weitergabe an einen neuen Mieter innerhalb der 100 Jahre sehr wohl eine Investitionsablöse verlangt werden. Damit steht die AfA nur mit 2 % zu ().