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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite K 15

Liebhaberei bei vermögensverwaltender KG

Liebhaberei bei vermögensverwaltender KG (§ 2 EStG)

Von zwei 1992 und 1993 gegründeten KGs wurden Liegenschaften angekauft und diese mit Vermietungsobjekten bebaut. Dabei gab es eine Anlaufphase von vier bzw. sieben Jahren bis zur Vollvermietung. Nach der LVO und der Rechsprechung wird auf einen Zeitraum von 20 Jahren abgestellt. Die Verlängerung des Zeitraumes um drei Jahre für die Anlaufphase gilt nur für Betätigungen, die nach dem begonnen haben, oder für früher begonnene Tätigkeiten, für welche bis zum eine Option erklärt worden ist. Da dies nicht der Fall war, ist auf den Zeitraum von 20 Jahren abzustellen. Damit war es unerheblich, ob eine große Vermietung oder eine kleine Vermietung (infolge späterer Begründung von Wohnungseigentum) vorliegt. Da der Gesamtüberschuss erst nach 20 Jahren ab der Anschaffung erreicht werden kann, war von Liebhaberei auszugehen ().

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