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SWK 4, 5. Februar 2010, Seite S 94

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

Bilanzierung oder

Überschussrechnung oder

Pauschalierung.

Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2009 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

Außerdem ist zu beachten, dass viele gesetzliche Regelungen, die im Laufe des Jahres 2009 erlassen wurden, bereits für die Veranlagung 2009 anzuwenden sind.

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