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Verfahren: Wiedereinsetzung
• Liegt ein minderer Grad des Versehens im Sinne leichter Fahrlässigkeit nach § 1332 ABGB vor, so schließt dies eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus. Wenn ein Steuerberater beim Ausfüllen einer Beilage zur Einkommensteuererklärung einen so besonders gekennzeichneten Vordruck übersieht und daher nicht ausfüllt, kann ein solches "schlichtes Übersehen" nicht mehr als ein minderer Grad des Versehens beurteilt werden. - (§ 308 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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