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Richtlinien zur Feststellung von Einkünften
Festgestellt werden Einkünfte nach § 188 Abs. 1 BAO, wenn an den Einkünften aus a) Land- und Forstwirtschaft, b) Gewerbebetrieb, c) selbständiger Arbeit, d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens mehrere Personen beteiligt sind. Das BMF-010103/0177-VI/2009, Richtlinien zur Feststellung von Einkünften veröffentlicht, die den BMF-010103/0009-VI/2007, AÖFV Nr. 181/2007, ersetzen. Themen der Richtlinien sind u. a. der Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheides, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung, Zuständigkeit.