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Behindert die Umsatzsteuer die Verwaltungsreform?
Wie die Umsatzsteuerbelastung auf Personalkosten vermieden werden kann
Durch Ausgliederungen bestimmter Tätigkeiten der öffentlichen Handkönnen in vielen Fällen erhebliche Kostensenkungen erzielt werden, weil gebündelte Leistungserbringungen für mehrere Auftraggeber (Nachbargemeinden, Länder, andere ausgegliederte Einheiten) Synergien ermöglichen und zudem auch Kollektivvertragsvorteile genutzt werden können. Die Umsetzung solcher Verwaltungsreformmaßnahmen scheitert aber häufig an folgendem Problem: Während die Arbeitslöhne der direkt bei einer Gemeinde angestellten Arbeitnehmer nicht mit Umsatzsteuer belastet sind, muss eine Tochtergesellschaft, die solche Leistungen (in der Regel mit denselben Dienstnehmern) erbringt, im Normalfall Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Da die Gemeinde im hoheitlichen Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird so die Umsatzsteuer plötzlich zu einem Kostenfaktor, der die Reformmaßnahme blockiert.
In den ersten Jahren nach solchen Ausgliederungen werden meist die bestehenden Dienstnehmer mit übernommen. Hier kann das Problem bei richtiger Gestaltung der Verträge vermieden werden, und zwar durch das Konzept der Personalbeistellung: Die Gemeinde lässt die von ihr zuvor selbst erbrachten Leistungen künftig von der ausg...