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Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Differenzvergütungs-Verordnung
In BGBl II 2018/146 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Zuschüsse der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung und Differenzvergütung (Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Differenzvergütungs-Verordnung – EFZ-DV-VO) kundgemacht. Diese Verordnung regelt die Gewährung der Zuschüsse nach § 53b Abs 2 Z 3 ASVG und der Differenzvergütung nach § 53b Abs 3 ASVG sowie deren Abwicklung.