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SWK 8, 10. März 2010, Seite K 6
Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen
Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG)
Auf Wunsch der Patientinnen durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche stellen keine gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 unecht steuerbefreiten Umsätze eines Arztes dar ().