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SWK 8, 10. März 2010, Seite K 5

Zweitwohnung als Büro

Zweitwohnung als Büro (§ 4 Abs. 4 EStG)

Dient eine eigene Zweitwohnung des Steuerpflichtigen nicht Zwecken eines zweiten Haushalts, sondern (fast) ausschließlich als Unterkunft (oder Büro) auf betrieblich veranlassten Reisen, wobei die Wohnung auf längere Sicht geringere Aufwendungen verursacht als eine Fremdunterkunft, sind die Aufwendungen Betriebsausgaben (-G/09).

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