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METRO-Betriebsprüfungen - "Die Suppe hat Konsistenz"
Über "Verschränkungen" und andere gewichtige Beweismittel bei der Abgabenfestsetzung und im Finanzstrafverfahren
Im Rahmen behördlicher Ermittlungen beim Großhandelsunternehmen METRO stellte die Finanzverwaltung umfangreiches Datenmaterial sicher. Die Datenanalyse legte nahe, dass bei dem Großhandelsunternehmen praktisch gleichzeitig neben "offiziellen" Einkäufen von mit Kundenkarten ausgewiesenen Käufern auch zahlreiche "inoffizielle Bareinkäufe" von denselben Kunden getätigt wurden. Eine besonders starke Verknüpfung zwischen verbuchten Rechnungs- und nicht verbuchten Bareinkäufen liegt nach Prüfermeinung bei sog. "verschränkten" Einkäufen vor. Mäder-Jaksch/Wolf unterzogen den Behördenstandpunkt in SWK-Heft 7/2010, S 344,einer kritischen Betrachtung und sprachen den METRO-Daten die Eignung zur Schätzungsbefugnis ab. In derBerufungsentscheidung des -F/08, sah es nun ein Berufungssenat als erwiesen an, dass der Berufungswerber "Schwarzeinkäufe" getätigt hat und infolgedessen die Schätzungsbefugnis gegeben ist. Eine besondere Rolle dabei spielten die "verschränkten" Einkäufe.
1. Beweisverfahren
Das abgabenrechtliche Beweisverfahren wird von den Grundsätzen der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel (§ 166 BAO) und der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) beherrscht. Das be...