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Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Kassenführung
Das Unternehmen (Textileinzelhandel) hat ein Kassenbuch geführt und darin alle Barbewegungen lückenlos aufgezeichnet und auch weiters alle Paragons aufbewahrt. Das Finanzamt hat dennoch die sachliche Richtigkeit in Zweifel gezogen, weil die Bareinnahmen in verstärktem Ausmaß mehrfach in gleicher Höhe aufgezeichnet worden sind. Der Beschwerdeführer begründete dies mit der Preisstruktur der verkauften Waren und den geringen Umsätzen. Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen der Anerkennung der formellen Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen einerseits und dem Zweifel an der sachlichen Richtigkeit wurden die Bescheide vom VwGH aufgehoben ( ).