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SWK 23, 15. August 2010, Seite R 57

Parkometergesetz Wien

Die Annahme, eine Partei ziehe die von ihr erhobene Berufung zurück oder verzichte auf die Einbringung eines Rechtsmittels, ist nur dann zulässig, wenn die entsprechende Erklärung keinen Zweifel daran offenlässt; maßgebend ist daher das Vorliegen einer in dieser Richtung eindeutigen Erklärung. - (§ 2 Wr. Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( bis 0256)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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