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Investitionsfreibetrag
• Bei der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen für Herstellungskosten ist auf die im Herstellungszeitpunkt vorgesehene Nutzung abzustellen. Maßgeblich ist demnach, ob in dem Zeitpunkt, in dem die hergestellte Sache (Gebäude) bestimmungsgemäß verwendbar wurde, die Absicht bestand, dass das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dienen solle. - (§ 10 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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