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Familienbeihilfe: Anspruch
• Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. - (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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