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Normverbrauchsabgabe
• Der EuGH ist im Urteil vom , Rs. C-387/04, Weigel/Weigel, zu dem Schluss gekommen, dass Art. 90 EGV im Fall der Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedstaat durch eine Privatperson der Erhebung eines Zuschlages von 20 % auf eine Abgabe mit den Merkmalen der im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass diese Schlussfolgerung auch auf neue Fahrzeuge zutrifft. - (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991), (Abweisung)
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