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Geschäftsführer: Haftung
• Gemäß § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Nicht zum Geschäftsführer bestellte oder dazu bevollmächtigte "faktische Geschäftsführer" werden durch das bloße Ausüben von Geschäftsführungstätigkeiten allein noch nicht zu Vertretern i. S. d. § 80 BAO und entheben den bestellten Geschäftsführer nicht von seinen Pflichten. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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