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SWK 23, 15. August 2010, Seite K 19
Hund bei Kinderärztin keine Betriebsausgabe
Hund bei Kinderärztin keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
Der in der Ordination einer Kinderärztin anwesende Hund ist ohne weitere Nachweise kein Therapiehund, und somit sind die damit verbundenen Kosten keine Betriebsausgaben ().