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Betrieblich veranlasste Reise
• Der ausschließlich betriebliche oder berufliche Zweck einer von einem Autor von Schulbüchern unternommenen, selbst organisierten Reise ist an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen. Bei einem solchen Steuerpflichtigen wird die ausschließlich betriebliche Reise insbesondere aus Arbeitsmaterialien in Form von Bildern (Fotos), Notizen, Entwürfen oder Skizzen abzuleiten sein. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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