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SWK 6, 15. Februar 2010, Seite R 8

Beweismittel: Verwertung

Keinen Verfahrensmangel begründet die Verwertung von Beweismitteln, die in anderen Verfahren gewonnen wurden, weil eine unmittelbare Beweisaufnahme im Abgabenverfahren nicht erforderlich ist. - (§ 183 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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