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KSt: nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. - (§ 12 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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