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SWK 6, 15. Februar 2010, Seite S 299

PKW-Auslandsleasing gestern und heute

Eine unendliche pannenreiche Rechtsgeschichte

Josef Streicher

Mit BGBl. Nr. 21/1995 vom wurde gem. § 1 Abs. 1 Z 2d, nunmehr Z 2b, UStG ab der Eigenverbrauchstatbestand beim PKW-Auslandsleasing eingeführt. Die unrühmliche Geschichte der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit dieser Bestimmung ist in den Rz. 80 bis 82 UStR (Rechtslage bis ) nachzulesen, wonach sowohl der EuGH als auch der VwGH diese festestellt haben. Obwohl die Europäische Kommission am eine Anpassung an das EU-Recht verlangt hat, wurde mit dem Abgabensicherungsgesetz (AbgSiG) 2007, BGBl. I Nr. 99/2007, die Eigenverbrauchsbesteuerung trotzdem bis Ende 2010 verlängert. Nun hat der österreichische Fiskus das "Glück", dass auf Basis der RL 2008/8/EG ab 2010 das Empfängerortprinzip EU-weit gilt. Mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, ist das PKW-Auslandsleasing nunmehr im zwischenunternehmerischen Bereich gem.§ 3a Abs. 6 UStG ab als sonstige Leistung bei langfristiger Vermietung sowie bei Reparaturen am Empfängerort (Österreich), bei kurzfristiger Vermietung (unter 30 Tagen, bisher: unter 21 Tagen) gem. § 3a Abs. 12 UStG am Ort der tatsächlichen Zurverfügungstellung (Ort der Übergabe) umsatzsteuerpflichtig. Wird z. B. ein PKW in Freilassing zum Leasing für weniger als 30 Tage übergeben, besteht USt-Pflic...

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