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Vergnügungssteuerpflicht
• Für die Beurteilung der Vergnügungssteuerpflicht nach dem Wr. Vergnügungssteuergesetz ist es unerheblich, ob Sportwetten, bei denen auf den Ausgang eines sportlichen Wettkampfes gewettet wird, den Begriff der "halben Wette" im Sinne des ABGB erfüllen oder nicht. - (§ 6 Abs. 1 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Abweisung)
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