TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2010, Seite S 681

Klarstellung zum innergemeinschaftlichen Erwerb gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991

Aktueller BMF-Erlass

Roland Grabner und Josef Ungericht

Der Nationalrat hat im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2010 (AbgÄG 2010), BGBl. I Nr. 34/2010, auch Änderungen des NoVAG 1991 beschlossen. Unter anderem wurde die Erweiterung der NoVA-Tatbestände um den innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 mit Wirksamkeit ab beschlossen. Zur Klarstellung wurde dazu ein Erlass veröffentlicht, der Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem neuen Tatbestand klärt.

1. Allgemeines

Analog zum Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG 1991, der in Anlehnung zur Umsatzbesteuerung die Lieferung eines bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung, zum Gegenstand hat, wird mit dem AbgÄG 2010 ein zweiter Tatbestand in Anlehnung zur Umsatzsteuer eingeführt: der innergemeinschaftliche Erwerb. Sachverhalte, die ab unter diesen (neuen) Tatbestand fallen, unterlagen bislang gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 anlässlich der erstmaligen Zulassung der NoVA. Der neue NoVA-Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mit Wirksamkeit ab in § 1 Z 2 NoVAG 1991 eingefügt (Anmerkung: Der ursprünglich in § 1 Z 2 NoVAG 1991 normierte NoVA-Tatbestand der gewerblichen Vermietung wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2007 - BudBG 2007, BGBl. I Nr. 24/2007, aufgehoben - E...

Daten werden geladen...