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Betriebsverkauf und Einstellung der Erwerbstätigkeit
Betriebsverkauf und Einstellung der Erwerbstätigkeit (§ 37 Abs. 5 EStG)
Die Bf. verkaufte Mitte 1998 ihre Hausverwaltung. Weiters war sie noch Kommanditistin einer KG, deren Geschäfte sie aufgrund des Ende November 1998 erfolgten Todes ihres Ehegatten im Rahmen der Abwicklung noch bis zum weiterführte. Das Finanzamt verwehrte mangels Einstellung der Erwerbstätigkeit den begünstigten Steuersatz. Der VwGH betont, dass eine kapitalistische Mitunternehmerschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften für sich keine Erwerbstätigkeit i. S. d. § 37 Abs. 5 EStG darstellt. Eine einschränkende Interpretation ist auch für den Fall angebracht, dass ein StPfl. einen Betrieb im Erbweg erwirbt und sodann in einer Art von Abwicklung in einem den Umständen nach kurzen Zeitraum einstellt ().