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EuGH: Kapitalverkehrsfreiheit
• Kapitalverkehrsfreiheit: diskriminierende Besteuerung von abfließenden Dividenden im Quellenstaat
Italien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG verstoßen, dass es Dividenden, die an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, einer Steuerregelung unterworfen hat, die ungünstiger ist als die, die für an gebietsansässige Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden gilt.
(, Kommission/Italien, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Dividenden, die italienische Unternehmen an inländische Muttergesellschaften ausschütten, werden niedriger besteuert als solche an in einem anderen Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat ansässige Gesellschaften. Die Ungleichbehandlung kommt dadurch zum Ausdruck, dass im Inlandsfall 5 % der Dividenden dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz unterliegen, während bei einer grenzüberschreitenden Dividendenzahlung die Quellensteuer rund 15 % beträgt. Der EuGH folgt im vorliegenden Urteil seiner bisherigen Rechtsprechung vom , Rs. C-379/05, Amurta, in der bereits festgestellt wurde, dass eine ungünstigere steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dividenden gegenüber Inlandsdividend...