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Hauptwohnsitzbefreiung
• Die Regelung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 (Hauptwohnsitzbefreiung) erfasst mit dem Begriff "Gebäude" das einheitliche Wirtschaftsgut in seiner Gesamtheit, also einschließlich Grund und Boden. - (§ 24 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)
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