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SWK 11, 10. April 2010, Seite R 20
KSt: Liebhaberei
• Auch eine von einer der Körperschaftsteuer unterliegenden Gesellschaft ausgeübte Betätigung kann als sog. Liebhaberei angesehen werden. - (§ 7 Abs. 1 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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