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SWK 11, 10. April 2010, Seite R 19

Familienbeihilfe: Rückforderung

Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Rückforderung von Familienbeihilfe das Tatbestandsmerkmal des ständigen Aufenthaltes in § 3 Abs. 2 FLAG i. d. F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes ebenfalls dem gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 26 Abs. 2 BAO entspricht und daher das Fehlen eines zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels unerheblich ist. - (§ 3 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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