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Verfahren: Wiederaufnahme
• Auch wenn die Unterlassung einer Feststellung der maßgeblichen Tatsachen eine Sorgfaltswidrigkeit des Finanzamtes bedeutet, steht dies einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 4 BAO nicht entgegen. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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