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Die neuen "besonderen" Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG für Postvollmachten
Eine kritische Betrachtung vor dem Hintergrund des Zustellgesetzes und des allgemeinen Zivilrechts
Die im Dezember 2009 veröffentlichten neuen Besonderen Bedingungen für die Postvollmacht der Österreichischen Post AG sehen eine zeitliche Beschränkung auf zwei Jahre sowie für die Erteilung und jede Änderung ein Entgelt von 17 Euro vor. Bis Ende April 2010 soll die Umstellung auf die neuen Bedingungen abgeschlossen sein - Anlass genug, die Postvollmacht im Zusammenhang mit dem Zustellgesetz und allgemeinen privatrechtlichen Bestimmungen näher darzustellen.
1. Zunahme elektronischer Kommunikation
Die Versendung und die Zustellung von Schriftstücken unterlagen durch die Verbreitung von Fax und insbesondere E-Mail in den vergangenen Jahren steten Veränderungen. Die Österreichische Post AG beklagt diesbezüglich merkbare Umsatzrückgänge.
Ebenso ist im schriftlichen Verkehr mit den Behörden ein starker Anstieg der Nutzung elektronischer Kommunikationswege bemerkbar. Neben den einschlägigen freien Berufen, wie z. B. Notare und Rechtsanwälte, die zum Teil gesetzlich verpflichtet wurden, Schriftstücke mit den Behörden elektronisch auszutauschen, wird versucht, im Schriftverkehr zwischen Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen verstärkt auf diese modernen Kommunikationsmittel zu setzen.
Ungeachtet des...