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Neue Richtwertsätze nach dem Richtwertgesetz
Mit der Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, BGBl. II Nr. 93/2010, ausgegeben am , sind neue Richtwertsätze verlautbart worden. Diese Richtwertsätze gelten mietrechtlich ab und bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab 2011.