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SWK 31, 1. November 2010, Seite R 72

Kriegsopferabgabe Vlbg.

Werden Kartenspiele ohne Bankhalter im Rahmen eines freien Gewerbes durchgeführt, stellen die Einsätze der Spieler Eintrittsgeld dar und unterliegen der Kriegsopferabgabe. - (§ 1 Vlbg. Kriegsopferabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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