Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftssteuer: Unternehmensübertragung
• Erwarb der Beschwerdeführer als Universalsukzessor des Erblassers im Wege der Substitution von Todes wegen einen Betrieb im Sinn des § 15a Abs. 2 Z 1 ErbStG, war die Befreiungsbestimmung des Abs. 1 leg. cit. (Erbschaftssteuer) anwendbar. - (§ 15a ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()