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Familienbeihilfe: Anspruch
• Die tatsächliche Asylgewährung mit einem Bescheid des Bundesasylamtes bewirkt, dass der entsprechende Tatbestand des § 3 Abs. 2 FLAG i. d. F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes erfüllt ist. Er führt aber zu keiner rückwirkenden Entstehung des Anspruches auf Familienbeihilfe. - (§ 3 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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