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SWK 33, 20. November 2010, Seite R 76

Tierärztliche Tätigkeit: Unternehmensort

Bei der Bestimmung des Unternehmensortes einer tierärztlichen Tätigkeit kommt dem Ort der Aufbewahrung der Medikamente besondere Bedeutung zu, weil es naheliegt, dass der Tierarzt an diesen Ort regelmäßig zurückkehrt, um sich dort für die geplanten Hausbesuche (insbesondere mit leicht verderblichen Medikamenten) auszurüsten. - (§ 3a Abs. 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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