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Tierärztliche Tätigkeit: Unternehmensort
• Bei der Bestimmung des Unternehmensortes einer tierärztlichen Tätigkeit kommt dem Ort der Aufbewahrung der Medikamente besondere Bedeutung zu, weil es naheliegt, dass der Tierarzt an diesen Ort regelmäßig zurückkehrt, um sich dort für die geplanten Hausbesuche (insbesondere mit leicht verderblichen Medikamenten) auszurüsten. - (§ 3a Abs. 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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